Unsere Leistungen

Demenz - Betreuung

Wir betreuen, Donnerstags in den Räumen der Pankratius-Gemeinde Gießen, Menschen mit Demenz-Erkrankung und sorgen so für Entlastung der Angehörigen.

Beratung

Wir nehmen uns Zeit für eine ausführliche Beratung. Unser Fachpersonal informiert Sie gerne über unsere Leistungen und ihre Rechte gegenüber Kostenträgern wie Kranken- und Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträgern. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Häusliche Krankenpflege

Behandlungspflege ist unser Angebot für kranke Menschen zu Hause. Unsere Fachkräfte führen ärztlich verordnete Leistungen aus, unterstützen damit die ärztliche Behandlung und helfen so, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen.

Häusliche Pflege

Das Angebot der häuslichen Pflege gilt dem auf Dauer zu Hause pflegebedürftigen Menschen. Wir unterstützen bei der Körperpflege, der Ernährung und bei Bewegungseinschränkungen.  

Hauswirtschaftliche Versorgung

Wir übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Wäschepflege und kleine Reinigungsaufgaben.

Haus- und Familienpflege

Unsere Fachkräfte unterstützen bei der Haushaltsführung und der Betreuung der Kinder bei Krankenhausaufenthalt, Kur oder Erkrankung der Mutter.

Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die sich für die Geldleistung  aus der Pflegeversicherung entschieden haben, verpflichten sich, regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst  abzurufen. Dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Seelsorgerischer Beistand

Für Pflegebedürftige und Pflegende Zeit zu haben, ihnen zuzuhören, bei ihnen zu sein, auch in schweren Stunden, dies ist unser christlicher Auftrag.

Pflegehilfsmittel

Wir vermitteln Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Pflegebetten oder Rollstühle, und sorgen für technische Hilfen in der Wohnung. Fordern Sie unseren Technischen Dienst an.

Pflegeberatung und Pflegekurse

Angehörige und an der Pflege interessierte Laien werden in ihrer Pflegetätigkeit von unseren Fachkräften beraten und angeleitet. Ergänzend bieten wir für diesen Personenkreis Kurse in häuslicher Krankenpflege an. Diese finden in der Regel im Frühling und im Herbst in unserer Station in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen statt.

Vermittlung

Wo wir nicht selbst helfen können, informieren wir Sie über ergänzende Dienste, Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege oder Senioren- und Pflegeheime und vermitteln entsprechende Kontakte.

 

    Die Pflegeversicherung:

    Eine Solidarversicherung zur Absicherung der Pflegebedürftigen.

    Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, ist nicht kalkulierbar. Denn Krankheiten und Unfälle können jeden jederzeit treffen, nicht nur im Alter. Manche kommen gar pflegebedürftig zur Welt. Durch das am 1. Januar 1995 in Kraft getretene Pflegeversicherungsgesetz, das für alle Krankenversicherten die Pflegeversicherungspflicht vorsieht, haben rund 98 % der Bevölkerung eine Versicherung gegen dieses Risiko. Die 1.7 Millionen Pflegebedürftigen erhalten die finanzielle Hilfe, die nötig ist, damit sie und ihre Familien entlastet werden. Für die häuslichen Pflegepersonen wird besserer sozialer Schutz in der Renten- und Unfallversicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung soll die finanzielle Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Familien, die Versorgung mit Pflegediensten und -leistungen sowie die Verzahnung von häuslicher und stationärer Pflege verbessern. Die Pflegeversicherung bietet jedoch keine Vollversorgung; sie ist als Grundsicherung gedacht. Zur Abdeckung des Risikos ist in jüngeren Jahren eine private Zusatz-Pflegeversicherung zu empfehlen.

     

    Häufige Fragen zur Pflegeversicherung:

    Wer wird pflegeversichert?

    In der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert sind alle Mitglieder einer AOK, Innungs-, Betriebs-, Ersatz- und landwirtschaftlichen Krankenkasse, der Seekrankenkasse und der Bundesknappschaft. Auch freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich automatisch in dieser Versicherung. Zuständig für die soziale Pflegeversicherung ist immer die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse eingerichtet ist, bei der eine Pflicht - oder freiwillige Mitgliedschaft besteht. Auch die private Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Jeder, der gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherer versichert ist, ist gesetzlich verpflichtet, zusätzlich einen privaten Versicherungsvertrag gegen das Risiko Pflegebedürftigkeit abzuschließen.


    Was leistet die Pflegeversicherung?

    Leistungen für häusliche Pflege gibt es seit dem 1. April 1995. Bis dahin war die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen im häuslichen Bereich durch Pflegefachkräfte Privatsache. Seit April 1995 haben Patienten zwei Möglichkeiten:

    • Sie organisieren die Pflegehilfe selbst
    Die Pflegekassen übernehmen das so genannte Pflegegeld. Die Diakoniestation übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegevisiten.

    • Sie beauftragen einen anerkannten professionellen Pflegedienst
    Dann übernimmt die Pflegekasse Pflegesachleistungen und rechnen je nach Einstufung der Pflegebedürftigkeit direkt mit den Pflegediensten ab.

    Eine Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich - je nach individueller Situation. Die Diakoniestation berät Sie gern, ob für Sie eine Kombileistung oder eine Pflegesachleistung infrage kommt.


    Wer erhält Leistungen?

    Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn beim Patienten Hilfebedarf wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder einer Behinderung besteht sich auf die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens bezieht und auf Dauer (mindestens 6 Monate ) in erheblichem oder höherem Maße vorliegt.


    Welche Schritte müssen Sie tun?

    Leistungen der Pflegeversicherung müssen grundsätzlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse entscheidet unter Berücksichtigung eines Gutachtens der Ärzte des "Medizinischen Dienstes der Krankenkassen" (MDK), ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welcher Pflegestufe. Der Arzt des MDK kommt in die Wohnung des Pflegebedürftigen, spricht mit dem Patienten, den Angehörigen, Sinnvollerweise mit den Pflegekräften, die den Patienten betreuen und begutachtet die Unterlagen der behandelnden Ärzte (Hausarzt oder auch Krankenhaus-Berichte).

    Der Arzt des MDK erstellt sein Gutachten basierend auf der körperlichen und geistigen Verfassung des Patienten und unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes für die Pflege. Das Gutachten des MDK dient der Pflegekasse als Entscheidungsgrundlage. Jeder Antragsteller kann das Gutachten anfordern und nachlesen. Das ist besonders dann zu empfehlen, wenn der Antragsteller mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist.


    Wonach richtet sich die Pflegestufen?

    In welche Pflegestufe ein von der Pflegekasse als pflegebedürftig anerkannter Versicherter eingeordnet wird, richtet sich grundsätzlich nach Umfang und Häufigkeit der benötigen Hilfe bei der:

    • Körperpflege
    Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und / oder Blasenentleerung

    • Ernährung
    mundgerechte Zubereitung von Nahrung, Aufnahme der Nahrung

    • Mobilität
    Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Stehen, Gehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

    • Hauswirtschaftlichen Versorgung
    Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln der Wäsche, Kochen und Heizen.


    Welche Pflegestufen gibt es?

    • Pflegestufe I
    Erhebliche Pflegebedürftigkeit - der unterste Grad der Pflegebedürftigkeit - liegt vor, wenn mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität besteht und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist. Oder wenn Pflegebedürftige morgens und abends Hilfe benötigen.

    • Pflegestufe II
    Schwer-Pflegebedürftige - diese Stufe wird bescheinigt, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten Hilfebedarf besteht und mehrmals in der Woche Hilfe für die hauswirtschaftliche Versorgung. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen.

    • Pflegestufe III
    Schwerst-Pflegebedürftige - für diese Stufe muss jederzeit eine Pflegeperson erreichbar sein, weil der konkrete Hilfebedarf bei Tag und Nacht anfallen kann (Rund-um- die Uhr-Betreuung).


    Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung? (gilt bis 30.06.2008)

    Pflegepersonen werden jetzt stärker unterstützt und auch sozial abgesichert. Sie erhalten einen Beitrag zur Rentenversicherung, deren Höhe vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängt und zwischen € 103,- und € 307,- monatlich liegt. Zudem sind Pflegepersonen Unfallversichert.

    • Pflegesachleistungen
    Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch gelernte Pflegekräfte:
    I
    : € 384,- II: € 921,- III: 1.432,-

    • Pflegegeld
    Für Selbstorganisierte häusliche Pflege:
    I: € 205,- II: € 410,- III: € 665,-

    • Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld
    Sinnvoll für diejenigen, die die Höchstbeträge für die Pflegesachleistungen nicht ausschöpfen und die professionelle Pflegekraft nicht vollständig den Pflegebedarf abdeckt. Also z.B. dann, wenn ein Pflegedienst und eine Privatpersonen sich die Pflege teilen. Entsprechend trägt die Pflegekasse Kosten für den Pflegedienst (Pflegesachleistungen) und zahlt daneben Pflegegeld an die Privatperson.

    • Kostenerstattung für Ersatzkraft bei Verhinderung der Pflegeperson
    Bei Abwesenheit der privaten Pflegeperson (Krankheit oder Urlaub) übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatz-Profi-Kraft für max. 4 Wochen je nach Pflegestufe.
    I: € 384,- II: € 921,- III: € 1.432,-

    • Teilstationäre Pflege
    Tages- oder Nachtpflege auch zur Entlastung von Familienangehörigen oder ehrenamtlichen Pflegekräften. Die Höchstbeträge für Tages- und Nachtpflege sind allerdings niedriger als die Pflegesachleistungen oder auch der Pflegegelder:
    I: € 384,-II: € 767,- III: € 1.074,-

    • Kurzzeitpflege
    Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht mehr im erforderlichen Umfang sichergestellt werden, hat man Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt ) Die Kosten - je nach Pflegestufe - für max.4 Wochen p.a. werden übernommen:
    I: € 384,- II: € 921,- III: € 1.432,-

    • Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel
    Seit April 95 gibt es die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln und techn. Hilfen, wenn dadurch die Pflege erleichtert, die Beschwerden gelindert oder eine selbständigere Lebensführung möglich ist. Es wird unterschieden zwischen "zum Verbrauch bestimmten" (für alle 3 Stufen max. € 31,- per Monat) und "technische Hilfsmittel" (Verhandlung mit Pflegekasse).

    • Änderungen in der Wohnung
    Finanzielle Beteiligung für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ist möglich, wenn häusliche Pflege dadurch ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird (Verhandlung mit Pflegekasse).

    • Vollstationäre Pflege
    Ab 1.Juli 96 übernehmen die Pflegekassen Kosten bei Unterbringung im Pflegeheim. Es gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär

    Kostenübernahme: € 1.432,- p.M.
    Ausnahme: bis zu € 1.918,-
    (außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand, Stufe III)

    • Soziale Sicherung der Pflegeperson
    (Renten- und Unfallversicherung)

    Seit dem 1.4.95 erhalten ehrenamtliche Pflegepersonen eine bessere soziale Sicherung. "Ehrenamtlich " ist die Pflegeperson, wenn sie nicht erwerbsmäßig pflegt oder die Pflege mind. 14 Stunden per Woche ausmacht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung und/oder der Pflegekasse. Für die Unfallversicherung zuständig sind die Gemeinde-Unfallversicherungen. Die Antragstellung muss bei der Kasse des Pflegebedürftigen erfolgen.

    • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
    Die Kasse übernimmt hierfür die Kosten.

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    AB 01.07.2008 gültig:  (neue Übersicht zum Herunterladen)

    Die Pflegereform wird am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Ihren Inhalt kann man auf einen Satz bringen: Mehr Leistung für mehr Geld.

    In Deutschland gibt es 2,2 Millionen pflegebedürftige Menschen. Ab dem 01.07.08 bekommen sie bessere Pflegeleistungen. Allerdings steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,25 % auf 1,95 % des Bruttoeinkommens.

    Die Pflegereform wird durch das “Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung” in Gang gebracht.

    Demenz

    Die Pflegereform soll vor allem die Versorgung Demenzkranker verbessern. Demenzkranke, psychisch kranke und geistig Behinderte erhalten für die Betreuung zu Hause statt 460 Euro bis zu 2400 Euro im Jahr, auch wenn sie körperlich fit sind. In leichten Fällen stellt das Gesetz eine Leistung von 100 Euro monatlich zur Verfügung. Ein leichter Fall ist etwa eine beginnende Demenz. Auch für die aufwändige Versorgung verwirrter Menschen im Pflegeheim werden 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit lassen sich bis zu 4000 zusätzliche Betreuungsassistenten bezahlen, welche das übrige Pflegepersonal entlasten.

    Pflegeheime

    Pflegeheime, Altenheime und sonstige Heime werden häufiger und schärfer kontrolliert werden als bisher. Bis zum Jahr 2010 wird jedes Pflegeheim einmal kontrolliert. Ab dem Jahr 2011 erfolgt eine jährliche Kontrolle der Altenheime und zwar ohne vorherige Anmeldung. Die Ergebnisse der Heimprüfung werden allgemein bekannt gemacht und durch ein Symbol, ähnlich einer Hotelbewertung erläutert. So ist eine erste Einschätzung der Heime möglich.

    Pflegesatz

    Die häusliche Pflege und Betreuung wird gestärkt. Die ambulanten Pflegesätze werden schrittweise bis 2021 in Pflegestufe I von monatlich 384 Euro auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 auf 1100 Euro und in Pflegestufe III von 1432 auf 1550 Euro angehoben. Bei den Heimpflegesätzen wird die Stufe III ebenfalls von 1432 auf 1550 erhöht.

    Freistellung zur Pflege - Pflegefreistellung

    Arbeitnehmer bekommen für die Betreuung von Angehörigen einen Anspruch auf eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung bis zu sechs Monaten. Tritt ein Pflegefall ein in der Familie ein, so können sie zusätzlich bis zu zehn Tage unbezahlte Auszeit nehmen, um die Betreuung zu organisieren.

    Pflegestützpunkte

    Pflegestützpunkte werden zentrale Anlaufstellen sein, die dem Bürger wohnortnah Beratung und Hilfe unter einem Dach geben. Die Länder entscheiden, ob bei ihnen solche Pflegestützpunkte eingerichtet werden. So wird es allerdings voraussichtlich zunächst lediglich 2500 bis 3000 anstelle der geplanten 4000 Pflegestützpunkte geben. Jeder Pflegestützpunkt kann einen Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 Euro erhalten. Insgesamt werden 60 Millionen Euro bereitgestellt.

    Beitragssatz

    Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt am 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose Beitragszahler zahlen dann 2,2 Prozent anstelle von bisher 1,95 Prozent. Das wird jährlich etwa 2,5 Milliarden Mehreinnahmen für die Pflegekasse bringen. Dadurch kann die Pflegeversicherung bis Anfang 2015 ihre Finanzierung sichern.

    In Zukunft werden weitere Reformen notwendig sein, da die Zahl der Beitragszahler abnehmen wird, die Zahl der pflegebedürftigen Menschen jedoch von 2,1 auf 3,4 Millionen steigen wird. Wie die Reformen aussehen könnten, ist umstritten. Im Gespräch sind Vorsorge, Kapitalstöcke, mehr Steuermittel, Eigenvorsorge und Verbreiterung der Beitragsbasis.

     

 

 

Der Himmel hat den Menschen als Gegengewicht zu den vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: Die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

(IMMANUEL KANT)